250 W oder 750 W: Was sagt das Gesetz zu Tongsheng-Motoren?
Bevor Sie sich zwischen einer 250-W- und einer 750-W-Konfiguration desselben Tongsheng-Motors entscheiden, steht eine Frage vor der technischen Wahl: welchen rechtlichen Status wollen Sie für Ihr Fahrrad?
Haftungsausschluss. Diese Seite gibt unser Verständnis der in der Europäischen Union geltenden E-Bike-Vorschriften zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie stellt keine Rechtsberatung dar. Die Vorschriften können je nach Land variieren und sich ändern: Prüfen Sie die für Ihr Land geltenden Regelungen, auch bei den zuständigen Behörden oder einem Fachbetrieb, bevor Sie einen Umbau vornehmen.
Die Schwelle, die ein Pedelec definiert
In der Europäischen Union behält ein Fahrrad mit elektrischer Unterstützung seinen Fahrradstatus — ohne Führerschein, ohne Zulassung, ohne verpflichtende Spezialversicherung —, sofern es zwei kumulative Kriterien erfüllt: eine kontinuierliche Nenndauerleistung von höchstens 250 W, und eine Unterstützung, die oberhalb von 25 km/h abschaltet. Diese Schwellen definieren die allgemein als Pedelec bezeichnete Kategorie.
Jenseits einer dieser beiden Schwellen wechselt das Fahrzeug die rechtliche Kategorie — und kann unter die Vorschriften für S-Pedelecs, Kleinkrafträder oder Kraftfahrzeuge fallen, mit je nach erreichter Leistung und Geschwindigkeit unterschiedlichen Pflichten (Zulassung, spezielle Versicherung, zugelassener Helm, teils Führerschein).
Nennleistung und Spitzenleistung: die zu vermeidende Verwechslung
Die von uns verfolgten Tongsheng-Motoren werden in Konfigurationen von 250 W bis 1.000 W verkauft. Diese Zahl entspricht meist einer vom Verkäufer angegebenen Nenn- oder Spitzenleistung, nicht zwingend der Leistung, die in einer bestimmten Konfiguration tatsächlich kontinuierlich abgegeben wird.
Was das konkret bedeutet. Derselbe Tongsheng-Motor (zum Beispiel der TSDZ8, erhältlich in 500-W- oder 750-W-Konfiguration) kann vom Controller technisch so eingestellt werden, dass er die EU-Schwellen (250 W Nennleistung, 25 km/h) einhält — oder sie umgekehrt deutlich überschreitet. Konfiguration und Controller-Einstellung bestimmen den tatsächlichen rechtlichen Status des Fahrrads, nicht allein die auf dem Produktangebot genannte Zahl.
Warum manche Käufer dennoch 750 W wählen
Ein auf höhere Nennleistung konfigurierter Motor behält in manchen Einstellungen eine nützliche Drehmomentreserve für Steigungen oder Zuladung, während er dennoch so einstellbar bleibt, dass er die gesetzlichen Geschwindigkeitsschwellen einhält. Andere Nutzer, insbesondere für den Privatgebrauch auf nicht öffentlich zugänglichem Gelände, entscheiden sich bewusst dafür, den Pedelec-Rahmen zu verlassen — eine Entscheidung, die in voller Kenntnis der daraus folgenden Pflichten (Versicherung, Zulassung je nach Fall) getroffen werden sollte.
Der Zusammenhang mit der Open-Source-Firmware
Die in unserem eigenen Ratgeber beschriebene freie Firmware des TSDZ2 erlaubt es unter anderem, die Geschwindigkeitsbegrenzung des Controllers anzupassen. Das ist ein besonderer Vorsichtspunkt: Das Entsperren dieser Begrenzung lässt das Fahrrad aus dem Pedelec-Rahmen fallen, mit den oben beschriebenen Folgen.
→ Die Tongsheng-Open-Source-Firmware im Detail
Was wir empfehlen
Prüfen Sie vor der Wahl einer Leistungskonfiguration die in Ihrem Nutzungsland geltenden Vorschriften — sie können von den hier besprochenen allgemeinen EU-Schwellen abweichen, insbesondere außerhalb der Europäischen Union. Im Zweifel bleibt eine Konfiguration, die die Pedelec-Schwellen strikt einhält, der verwaltungstechnisch einfachste Weg.
→ Welchen Tongsheng-Motor nach Einsatzzweck wählen · Unser vollständiger Vergleich
Häufige Fragen
Ist ein 750-W-Tongsheng-Motor in Deutschland straßenzulässig?
Konfiguriert und auf EU-Schwellen begrenzt (250 W Nenndauerleistung, Unterstützung bis 25 km/h), bleibt ein Fahrrad ein Pedelec, ohne Führerschein oder Zulassung. Jenseits dieser Schwellen — entsperrt über 25 km/h hinaus oder mit höherer Dauerleistung — verliert das Fahrzeug in der Regel seinen Fahrradstatus und fällt unter die Vorschriften für Kleinkrafträder (S-Pedelec) oder Kraftfahrzeuge, mit entsprechenden Pflichten (Versicherungskennzeichen, Zulassung, Helmpflicht, teils Führerschein).
Sind Nennleistung und Spitzenleistung dasselbe?
Nein, und das ist eine häufige Verwechslung. Die Vorschriften regeln die kontinuierliche Nennleistung (250 W in der EU) und die Abschaltgeschwindigkeit der Unterstützung, nicht die kurzzeitige Spitzenleistung, die ein Motor abgeben kann. Ein als „750 W" beworbener Motor kann je nach Konfiguration technisch unterhalb einer niedrigeren Schwelle betrieben werden.
Wer prüft die Konformität eines Umbausatzes?
In der Praxis hängt die Konformität weitgehend von der vom Käufer gewählten Konfiguration und der Einstellung des Controllers ab. Eine Verkehrskontrolle oder eine Begutachtung nach einem Unfall kann jedoch die tatsächliche Leistung und Geschwindigkeit des Fahrrads überprüfen.
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